Menu
menu

Straffreiheit

Wenn ein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft oder wenn Sie wegen einer Straftat in Deutschland oder im Ausland verurteilt wurden, müssen Sie das der Einbürgerungsbehörde mitteilen.

Eine Verurteilung wegen einer schwereren Straftat steht Ihrer Einbürgerung entgegen.

Geringfügige Verurteilungen stehen Ihrer Einbürgerung nicht im Wege. Außer Betracht bleiben:

  • Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz,
  • Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen,
  • Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen wurden,
  • Verurteilungen, die im Bundeszentralregister getilgt sind.

Mehrere Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen werden zusammengezählt. Ein Tagessatz Geldstrafe entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Sie dürfen keiner Maßregel der Besserung und Sicherung unterliegen.